Getreideviertel-Oldenburg

Die Entwicklung eines Stadtteils

Das Getreideviertel

Herzlich Willkommen!

Der Name Getreideviertel ist keine offizielle Bezeichnung. Es ist vielmehr der Name, den die Bewohner ihrem Viertel wegen der Straßennamen gegeben haben. Die Grenzen des Viertels sind von mir definiert. Das Getreideviertel gehört zum Stadtteil Ofenerdiek und liegt ganz im Norden von Oldenburg, etwa 7 km vom Stadtzentrum entfernt. Es erstreckt sich vom Norderdiek bis zur nördlichen Stadtgrenze. Begrenzt wird es im Westen von der Bahnlinie nach Wilhelmshaven und im Osten vom Nordring. Zu ihm gehören die Straßen beidseits vom Koopmannweg (Buchweizenweg, Roggenweg, Haferweg und Gersteweg), sowie der Norderdiek mit dem davon gehenden Rapsweg. Diese Flächen zeichnen sich durch eine ursprünglich einheitliche Bebauung mit Doppelhäusern und Einfamilienhäusern aus. Obwohl er dem Namen nach auch zum Viertel gehören könnte, habe ich den Hirseweg nicht dem Getreideviertel zugeordnet. Zum einen gehört er zu einem anderen Bebauungsplan, zum anderen stehen dort keine der markanten, das Viertel prägende Doppelhäuser. Auch der Nordring mit 3 Doppelhäusern gehört für mich nicht zum Getreideviertel. Ich möchte aber noch einmal betonen, dass ich die Zuordnung der Straßen zum Getreideviertel nach eigenen Kriterien vorgenommen habe. Es gibt hierfür keine historischen Belege.

Der Ortskern von Ofenerdiek (Stadtteilzentrum) mit Einkaufsmöglichkeiten, Schulen/Kindergärten und ärztlicher Versorgung ist etwa 2 km entfernt. Die nächste Bushaltestelle (Linie 304; Neusüdender Weg) ist vom nördlichen Koopmannweg ca. 600 m Luftlinie entfernt. Die Fahrtzeit in die Innenstadt beträgt etwa 20 Minuten. Über den Neusüdender Weg oder den Nordring ist das Viertel mit Auto, Fahrrad bzw. zu Fuß zu erreichen.


Geschichtliches

Der nördliche Zipfel der Stadt Oldenburg mit dem Getreideviertel gehörte noch im 18. Jahrhundert zum Kirchspiel Rastede und war Teil des Kleinen Strehl. Dieser kleine Strahl oder Streifen war bis 1763 ein lichtes Wäldchen. Nach dem Abholzen entstanden hier Wiesen, die von Heide umgeben waren. Südlich von der heutigen Straße Am Strehl, auf Höhe Neusüdender Weg, lag der Große Ofener Diek, also der große Ofener Teich, einer der Ahlers’schen Fischteiche. Etwas nördlich der Straße Am Strehl verlief die Grenze zwischen Oldenburg und Rastede, etwa auf einer Linie zwischen dem Bahnübergang Am Strehl und dem Südring. Das erklärt, warum z. B auf alten Stadtplänen dieser nördliche Zipfel der Stadt nicht dargestellt ist. Ab dem Jahr 1916 wurde in Ofenerdiek ein Königliches Artilleriedepot errichtet und bis zum Ende des ersten Weltkriegs 1919 betrieben. Das Areal reichte bis an den Nordring heran. Dort befanden sich sog. Munitionsschuppen. Im Zuge einer Verwaltungsreform 1933 kam Ofenerdiek zur kreisfreien Stadt Oldenburg. Auf Stadtplänen aus den Jahren 1938 bis 1960 sind jeweils die Straßen Am Strehl, Nordring und Südring abgebildet (Stadtplan Stadt Oldenburg, 60er Jahre). Nördlich der Straße Am Strehl sind keine Häuser eingezeichnet. Der Bereich nördlich der Stadtgrenze ist mit „Kleiner Strehl“ beschriftet. Das Gebiet des heutigen Getreideviertels war demnach nicht bebaut und bewohnt. Das Getreideviertel entstand nach dem 2. Weltkrieg, als Umsiedler aus den ehemals deutschen Ostgebieten und Zuwanderer aus der DDR die schnelle Schaffung von Wohnraum notwendig machten. Wie überall in Deutschland waren auch in Oldenburg Wohnungs- und Städtebauthemen zentrale Aufgaben. Der Bau von Eigenheimen wurde vom Staat stark gefördert. Die staatliche Förderung könnte durch einen Anteil an Selbsthilfe noch erhöht werden. 1950 trat das erste Wohnungsbaugesetz in Kraft, das die Förderung von Sozialwohnungen vorsah um schnell Wohnraum für breite Schichten der Bevölkerung schaffen zu können. 1956 wurde das zweite Wohnungsbaugesetz erlassen, das eine mehr eigentumsorientierte Wohnungspolitik verfolgte. Das Familienheim sollte dem Eigentümer und seiner Familie oder einem Familienangehörigen des Eigentümers mit seiner Familie als Heim dienen. Es durfte nicht an Dritte weitervermietet werden. Wurden davor Mehrfamilienhäuser mit Mietwohnungen gefördert, waren es jetzt freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser und Kleinsiedlungen. Anfang der 60er Jahre ging es den Menschen in Deutschland gut. Es herrschte Vollbeschäftigung, und der Traum vom Eigenheim konnte dank der staatlichen Förderungen von vielen Familien verwirklicht werden. Die Standardfamilie in dieser Zeit bestand aus dem meist in Vollzeit erwerbstätigen Vater, der Mutter, die Hausfrau oder Teilzeit erwerbstätig war und durchschnittlich zwei Kindern. Das Wohnzimmer wandelte sich von der nur zu besonderen Anlässen genutzten „feinen Stube“ zu einem Gemeinschaftraum. Dazu trug auch der Einzug des Fernsehers ein. Oft zog auch die Essecke von der Küche ins Wohnzimmer um. In diese Zeit fällt der Bau des Getreideviertels.


Bebauung

Abbildung 2: Planzeichnung zum Bebauungsplan N-549 (Auszug) (Stadt Oldenburg, 1982)

Das Getreideviertel ist mit Doppelhäusern und Einzelhäusern bebaut, die als Kleinsiedlungen erstellt wurden. „Eine Kleinsiedlung ist im deutschen Recht ein Wohngebäude mit Nutzgarten und landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstellen“ (Wikipedia, abgefragt 2020). Dahinter stand der Gedanke auch der „ärmeren“ Bevölkerung den Erwerb bezahlbarer Eigenheime zu ermöglichen. Kleinsiedlungen entstanden oft in organisierter Gruppenselbsthilfe, indem die zukünftigen Bewohner fehlendes Eigentum durch Eigenleistung ersetzen konnten (Muskelhypothek). Unter fachlicher Anleitung konnten die Häuslebauer Eigenleistungen an ihrem Haus erbringen. Dadurch, dass sich die Siedler auch gegenseitig halfen, entstand ein großes Zusammengehörigkeitsgefühl untereinander, was auch erwünscht war. Gemeinschaftliches Leben sollte durch diese Bauweise gefördert werden. Im Hintergrund stand auch der Gedanke, dass sich die Bewohner aus dem Garten selbst mit Nahrungsmitteln versorgen und auch Geflügel oder andere Tiere zur Selbstversorgung halten konnten. Für das genannte Gebiet bis einschließlich der Ostseite des Rapswegs gilt der Bebauungsplan N-549 mit textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung aus dem Jahr 1982 (rechtskräftig am 07.05.1982). Diese verbindliche Satzung wurde etwa 20 Jahre nach Planung und Bau der ersten Häuser erstellt. Auslöser war der Anschluss der Siedlung an das kommunale Abwassernetz Mitte der 70er Jahre. Bis dahin musste die Grundstücksgröße wegen der notwendigen Schmutzwasserbeseitigung durch Klärgrube und Verrieselung mindestens 1.000 qm betragen. Mit dem Anschluss an die Kanalisation wurde es möglich, Grundstücke für eine Hintergrundbebauung zu teilen oder an vorhandenen Häusern Anbauten vorzunehmen. Durch den Bebauungsplan wurden dafür Regeln aufgestellt. Im Bebauungsplan (Stadt Oldenburg, 1982) heißt es dazu: „Diese Festsetzungen werden für erforderlich gehalten, weil das räumliche Erscheinungsbild dieser Siedlung sich aus wiederholenden Gestaltungsprinzipien ergibt“. Und weiter heißt es: „Die grundsätzlichen Forderungen für den Planbereich, der eine typische zusammenhängende Siedlungsstruktur aufweist, sind:

  • Erhaltung der Siedlungsstruktur und deren Architektur
  • Maßvolle Verdichtung der Bebauung und
  • Verbesserung der Erschließungsmöglichkeiten in Teilbereichen.“